Zensur bei Volkswagen Poznan
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Skandal! Versucht die Geschäftsführung von Volkswagen Poznań unserer Gewerkschaft den Kontakt zu den Medien zu erschweren? Vor unserer Pressekonferenz stellten die Anwälte von VW diese in Frage und behaupteten, ein Treffen mit den Medien sei eine öffentliche Versammlung, die den Charakter einer Protestaktion habe. Mehr noch: an den Ort der Pressekonferenz wurde die Polizei gerufen.
Wir lassen uns nicht den Mund verbieten! Es ist unverzichtbar, dass wir die Massenmedien über die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, unsere Forderungen und über den Arbeitskampf bei Volkswagen Poznań informieren können. Für die Frage der schlechten Bedingungen im Werk interessierten sich in dieser Woche sowohl lokale wie überregionale Medien.
Versuche, Informationen bei Volkswagen Poznań zu unterdrücken, sind für uns nichts Neues. Seit Jahren hindert uns das Management an der Kommunikation mit unseren Arbeitskollegen. Volkswagen Poznań will sogar so banale Kommunikationsmittel wie ein gewerkschaftliches Schwarzen Brett nur zulassen, wenn wir keine Zeitungen und Flugblätter mehr verteilen. Die Firma erlaubt der Arbeiterinitiative auch nicht, bei Betriebsversammlungen zu sprechen – dieses Privileg gibt es nur für die Führungsetage der Gewerkschaft Solidarność bei VW Poznań. Noch schlimmer: obwohl Arbeiter uns ständig über Verstöße gegen die Arbeitssicherheit berichten, verweigert uns der Arbeitgeber einen Platz im betrieblichen Arbeitssicherheitsausschuss.
Daher lautet eine unserer Forderungen im Arbeitskampf: Chancengleichheit für Gewerkschaftsarbeit!
Obwohl man das in der Fabrik manchmal vergessen könnte, leben wir in einem freien Land und haben Redefreiheit, von welcher unsere Gewerkschaft auch weiterhin vollen Gebrauch zu machen gedenkt.
Wir erinnern bei dieser Gelegenheit an einen Rechtsstreit, den wir im April 2019 gewonnen haben: VW Poznań hatte damals ein Mitglied unserer Gewerkschaft verklagt, weil es einen Fragebogen zur Arbeitsorganisation in der Fabrik kritisiert hatte. In der Urteilsbegründung schrieb das Arbeitsgericht in Poznań: "Ein Handeln des Arbeitgebers, der Arbeiter für nachteilige Äußerungen über ihn bestraft, welche keine strafrechtlich relevanten Formulierungen enthalten und nicht zur Begehung von Straftaten auffordern, stellt eine Verletzung der dem Arbeiter gem. Art. 54 der Verfassung der Polnischen Republik zustehenden Meinungsfreiheit dar und genießt keinen Rechtsschutz."
Wir lassen uns den Mund nicht verbieten!